Therapieabsprachen und "Rahmen" der Psychotherapie
Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in unseren Praxisräumlichkeiten (Praxisstandort Bad Saarow oder Betriebsstätte Berlin- Mahlsdorf) statt. Der Therapievertrag besteht zwischen der überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaft und dem Patienten.
Wichtige inhaltliche Information zu Beginn einer Psychotherapie
Psychotherapie ist, wie alle medizinischen Heilverfahren, auf die Heilung, Linderung oder die Verhütung der Verschlimmerung einer Krankheit ausgerichtet. Anders als bei den meisten medizinischen Maßnahmen (Operationen, Medikation etc.) kommt es noch mehr auf die aktive Mitarbeit des Patienten/ der Patientin an. Psychotherapie ist in Hilfe zur Selbsthilfe. Psychische Störungen schränken in hohem Maße die persönliche Freiheit ein. Diese ganz oder teilweise wiederzuerlangen ist Ziel der Therapie.
Mitarbeit und Selbstöffnung, Reflexion
Wenn Sie sich entschließen eine Therapie aufzunehmen, so erfordert dies Ihre aktive Mitarbeit und die Bereitschaft über Ihr inneres Erleben zu sprechen - auch wenn es Ihnen manchmal schwer fällt, beschämend oder ängstigend erscheint. Der psychotherapeutische Prozess ist erfahrungsgemäß mit Höhen und Tiefen verbunden. Selbsterkenntnis und die Veränderung von Gewohnheiten des Denkens, Fühlens und Handelns kosten Anstrengung und sind mitunter auch mit einer zeitweiligen Intensivierung der Symptome verbunden
In der Therapie ist es sehr wichtig, sich zu überlegen ob und wer aus dem Kreis ihrer Familie und Bezugspersonen darüber in Kenntnis gesetzt werden soll, dass Sie eine Psychotherapie machen. Hierüber können wir uns in der Therapie gerne Gedanken machen. Es ist wichtig, dass Sie im Rahmen der Therapie Ihre Befürchtungen, Vorurteile oder Ängste mir gegenüber in jedem Falle versuchen anzusprechen.
Dauer der Therapie
Die Therapie dauert zwischen 5-80 Sitzungen (Zeitraum zwischen 6 Wochen bis zu 2 Jahren). In der Regel werden wird eine Kurzzeittherapie beantragen und ggf. weitere Verlängerungsschritte. Das wird im Verlauf der Therapie eingehend zwischen Therapeut und Patienten besprochen.
Schweigepflicht
Der Psychotherapeut ist gegenüber Dritten schweigepflichtig und wird über den Patienten nur mit dessen ausdrücklichem, schriftlichem Einverständnis Auskunft an Dritte erteilen bzw. einholen.
Der Patient verpflichtet sich seinerseits zur Verschwiegenheit über andere Patienten, von denen er zufällig - z. B. über Wartezimmerkontakt - Kenntnis erhält.
Feste Terminvereinbarung
Die psychotherapeutischen Sitzungen finden in der Regel, wenn nicht begründet anders vereinbart, einmal wöchentlich zu einem zwischen Patient und Psychotherapeut jeweils fest und verbindlich vereinbarten Termin statt.
Der Patient verpflichtet sich, die Behandlungstermine pünktlich wahrzunehmen und im Verhinderungsfalle rechtzeitig vor dem vereinbarten Termin, abzusagen bzw. absagen zu lassen. Dazu genügt eine schriftliche Mitteilung (Brief, Fax, Email) oder eine telefonische Absage (auch auf Anrufbeantworter).
Terminversäumnis/ Ausfallhonorar
Die Organisationen der psychotherapeutischen Praxis erfordert, dass Patienten die Termine einhalten. Da in psychotherapeutischen Praxen aufgrund der Zeitgebundenheit der psychotherapeutischen Sitzungen nach einem strikten Bestellsystem gearbeitet wird und zu jedem Termin nur ein Patient einbestellt ist, kann dem Patienten bei nicht Absage ein Bereitstellungs-honorar in Rechnung gestellt. Wenn ein Patient nicht zum vereinbarten Termin erscheint bzw. diesen kurzfristig abgesagt, kann der Therapeut diesen Termin in der Regel nicht mehr anderweitig vergeben. Der Therapeut hat also in dieser Zeit Verdienstausfall. Daher möchte ich Sie bitten Sitzungstermine, die sie nicht wahrnehmen können, mindestens 48 h vorher abzusagen (telefonisch, schriftlich oder persönlich). Wenn die Sitzung für Montag vereinbart ist, muss die Absage am vorausgehenden Freitag bis 18:00 Uhr vorliegen. Andernfalls wird unabhängig vom Grund der Verhinderung ein privat zu zahlendes Ausfallhonorar in Höhe des üblichen Behandlungshonorars fällig. Sofern es mir gelingt, kurzfristig abgesagte Termine anderweitig zu vergeben, kann ich auf das Ausfallhonorar verzichten.
Honoraranspruch
Unabhängig davon ob bzw. in welcher Höhe die Kosten für erbrachte Leistungen von Seiten der privaten oder gesetzlichen Krankenversicherung oder der Beihilfe erstattet werden, besteht ein vollständiger Honoraranspruch gegenüber dem Patienten für erbrachte Leistungen.