Sprechstunde
Sollten Sie Interesse an einer Psychotherapie haben, nehmen Sie bitte Kontakt mit uns auf. Sie können uns anrufen unter der u.g. Nummer. Wir nehmen Sie zunächst auf unsere Warteliste auf. Dann werden wir so zeitnah wie es uns möglich ist ein Vorgespräch mit Ihnen vereinbaren.
Die telefonische Erreichbarkeit ist mittwochs von 14.00 - 16.00 Uhr. In diesem Zeitraum haben Sie die Möglichkeit sich vertieft mit ihren Fragen an uns zu wenden und den Stand der Warteliste zu erfragen.
Hierfür können Sie unsere Praxisnr. wählen (033631/59072).
Psychotherapeutische Sprechstunden und Probatorische Sitzungen
In einer Psychotherapie ist es besonders wichtig, dass "die Chemie" stimmt zwischen Psychotherapeut und Patient. Aus diesem Grunde wurde es so eingerichtet, dass es 5 Vorgespräche gibt, in denen sich Therapeut und Patient vor der Beantragung der eigentlichen Therapie kennen lernen. Neben dem Aufbau einer Beziehung und des Kennenlernens steht am Ende der Vorgespräche aber auch das Erstellen des Antrags an den Gutachter der Krankenkasse im Vordergrund. Deshalb ist eine eingehende Diagnostik während der Probatorischen Sitzungen unbedingt notwendig. Nach dem Erstkontakt geben ich Ihnen daher einen "Fragebogen zum Erstkontakt" mit nach Hause sowie mehrere Fragebögen zu Ihrer psychischen Symptomatik und ihrem Wohlbefinden. Zudem werde ich Ihnen im Rahmen der Vorgespräche einen ausführlichen Fragebogen zu ihrer aktuellen Lebenssituation und zu ihrem biographischen Hintergrund aushändigen.
Im Rahmen der Vorgespräche vereinbaren wir, was wir uns für Ziele für die Therapie setzen, was die Erwartungen von Ihnen als Patient und von mir als Therapeut genau sind. Zudem ist eine körperliche Untersuchung durch ihren Haus- oder Facharzt notwendig, der den Konsiliarbericht für Psychotherapie ausfüllt.
Antrag auf Psychotherapie
Nach den Probatorschen Sitzungen entscheiden der Therapeut und der Patient/ die Patientin gemeinsam, ob ein Antrag auf Psychotherapie an den Gutachter der Krankenkasse gestellt werden soll. Antragsteller ist der Patient. Der Therapeut unterstützt den Patienten und schreibt einen ausführlichen Antrag an den Gutachter. Hierbei wird bei der Krankenkasse nur das sogenannte "PTV 1"- Formular zur Beantragung einer Psychotherapie eingereicht. Der Antrag selbst geht anonymisiert an einen Gutachter der Krankenkasse, der die darin beschriebene Symptomatik und die vereinbarten Therapieziele sowie die Dauer der beantragten Therapie beurteilt. Die Anonymisierung dient der Einhaltung der Schweigepflicht und dem Schutz Ihrer Patientendaten. Die Begutachtung dient v.a. der Qualitätssicherung von Psychotherapien.
Es kann auch indiziert sein eine Psychotherapeutische Akutbehandlung einzuleiten.
Therapieverlauf
Im Therapieverlauf ist es immer wieder wichtig sich noch einmal über die gemeinsam vereinbarten Therapieziele zu verständigen und zu reflektieren, inwieweit diese realisierbar sind. Hierzu gebe ich Ihnen regelmäßig Frage- und Evaluationsbögen mit nach Hause, mit deren Hilfe Sie über den Therapieprozess nachdenken können. Sie können zu jedem Zeitpunkt den Therapieprozess mitgestalten oder Fragen stellen.